Angeln an der Goldach bei Schwindegg
Goldach – Zwischen Schwindkirchen und Schwindegg

Zwischen Schwindkirchen und Schwindegg liegt die Goldach – ein kleineres, besonders naturnah wirkendes Fließgewässer. Unter alten Bäumen und entlang grüner Wiesen sucht sich das Wasser seinen Weg durch die Landschaft. Die Strecke hat eine Länge von 3,4 km.
Gerade ihre überschaubare Größe macht die Goldach zu einem stillen und persönlichen Gewässer. Sie erinnert uns daran, dass auch kleine Bäche wertvolle Lebensadern unserer Landschaft und schützenswerte Rückzugsorte für viele Arten sind.
Die Goldach-Fischwasserstrecke liegt zwischen Schwindkirchen und Schwindegg. Die Fischereiberechtigung beginnt in der Gemeinde Schwindach am Einlaufgraben Altwasser (Grenztafel) und endet am Auslauf Mühlbach – Rohrmühle (Grenztafel).
Bestimmungen & Auflagen
- Erlaubt ist das Fischen mit einer Handangel und einem Haken.
- Fischen ist nur mit künstlichen Ködern erlaubt.
- Erlaubt ist die Entnahme von 2 Salmoniden pro Tag.
- Fischruhe – Zeitraum siehe Erlaubnisschein bzw. App.
Die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes und der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVFiG) sowie – im Bezirk Oberbayern – der Bezirksfischereiordnung, insbesondere die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße, sind stets einzuhalten.
Angeln an der Goldach ist mit der Jahresfischereierlaubnis unseres Vereins möglich – Gast- oder Tageskarten gibt es nicht. Mitglied werden →