Anglerbund Bavaria e.V. – seit 1952

Angeln an der Lechstaustufe 21 bei Scheuring

Lechstaustufe 21 – Zwischen Landsberg und Augsburg (Scheuring – Prittriching)

Lechstaustufe 21 bei Scheuring – Fischwasser des Anglerbund Bavaria e.V.

Zwischen Landsberg und Augsburg liegt unsere weitläufige Lechstrecke mit einer Länge von 3,9 km an der Staustufe 21 zwischen Scheuring und Prittriching. Die offene Wasserfläche, die von Schilf, Gehölzen und naturnahen Uferbereichen begleitet wird, bietet zu jeder Jahreszeit eindrucksvolle Ausblicke.

Besonders wichtig ist uns hier die Verbesserung des natürlichen Lebensraums. Durch das Einbringen eines Kieskegels wurden neue überströmte Kiesflächen geschaffen, die kieslaichenden Fischarten wertvolle Möglichkeiten zur Fortpflanzung bieten. So verbinden sich an diesem Gewässer Naturerlebnis und aktive Verantwortung für den Artenschutz.

Das Lech-Fischwasser liegt zwischen Landsberg und Augsburg. Die Fischereierlaubnis erstreckt sich vom Flusskilometer 63,9 bis 67,8.

Bestimmungen & Auflagen

  • Sperre vom Wehr in Scheuring bis 200 m unterhalb der Kiesbank (rechte Seite) – Sperrzeitraum siehe Erlaubnisschein bzw. App.
  • Zeitweises Betretungsverbot der Kiesbank bei Scheuring (rechte Seite) – Zeitraum siehe Erlaubnisschein bzw. App.
  • Fischruhe – Zeitraum siehe Erlaubnisschein bzw. App.
  • Erlaubt ist das Fischen mit zwei Handangeln; mit Jugendkarte nur eine Handangel.
  • Pro Fangtag dürfen bis zu 3 Salmoniden entnommen werden.
  • Entnahme an den Wehren nur mit geeignetem Spundwandkescher.
  • Boot: Befahren ab 01.06., nur Ruderboote ohne Motor, kein Bellyboot. Erlaubnis von Bootseinlass Werk 20 (Scheuring) bis Uferwarntafeln (Prittriching).
  • Parken nur mit sichtbar ausgelegter Fahr- und Parkerlaubnis; Staustufe 20: 16.04.–30.04. max. 10 Fahrzeuge, sonst max. 5; Staustufe 21: max. 4 Fahrzeuge innen, 5 vorm Wald. Bei Nichteinhaltung Entzug des Erlaubnisscheins.

Die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes und der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVFiG) sowie – im Bezirk Oberbayern – der Bezirksfischereiordnung, insbesondere die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße, sind stets einzuhalten.

Angeln an der Lechstaustufe 21 ist mit der Jahresfischereierlaubnis unseres Vereins möglich – Gast- oder Tageskarten gibt es nicht. Mitglied werden → · Unsere Projekte hier: Kieskegel am Lech, Laichkies in der Fischaufstiegshilfe, Müllsammelaktionen